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SCE-Beteiligungsgesetz – SCEBG

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Die Leitung der Europäischen Genossenschaft und der SCE-Betriebsrat oder die Arbeitnehmervertreter im Rahmen eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung arbeiten zum Wohl der Arbeitnehmer und des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe vertrauensvoll zusammen.

Zuletzt geändert durch Art. 6h G v. 16.9.2022 I 1454
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26