1Für die Vornoten und für die staatliche Prüfung gelten folgende Noten:
| Erreichter Wert |
Note | Notendefinition |
|---|---|---|
| bis unter 1,50 |
sehr gut (1) |
eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
| 1,50 bis unter 2,50 |
gut (2) |
eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
| 2,50 bis unter 3,50 |
befriedigend (3) |
eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
| 3,50 bis unter 4,50 |
ausreichend (4) |
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
| 4,50 bis unter 5,50 |
mangelhaft (5) |
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
| ab 5,50 | ungenügend (6) |
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |