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Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser – MittelweserG

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Dieses Gesetz findet auch auf die zur Zeit des Inkrafttretens eingeleiteten Enteignungen Anwendung.

Zuletzt geändert durch Art. 103 G v. 8.12.2010 I 1864
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25