(1) Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus fünf Klausuren.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter schreiben
(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 180 Minuten.
(4) 1Die Klausuren werden an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben.
2An einem Tag wird nur eine Klausur geschrieben.
3Nach zwei Prüfungstagen ist ein freier Tag vorzusehen.
(5) Die Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben.