(1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dient insbesondere der Feststellung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Motivation, der sozialen Kompetenz und des Kommunikationsverhaltens.
(2) 1Der mündliche Teil besteht aus einem halbstrukturierten Interview.
2Zusätzlich können höchstens zwei weitere Aufgaben gestellt werden.
(3) 1Weitere Aufgabe kann nur sein:
2
(4) 1Zur Vorbereitung des halbstrukturierten Interviews kann ein Persönlichkeitstest zur Selbsteinschätzung durchgeführt werden.
2Die Ergebnisse des Persönlichkeitstests fließen nicht in die Bewertung ein.
(5) Bei einer Gruppenaufgabe oder Gruppendiskussion ist die Zahl der teilnehmenden Bewerberinnen und Bewerber auf fünf begrenzt.