arrow_left arrow_right
(1) 1Der in § 1 Absatz 1 festgelegte Betrag verteilt sich wie folgt: 2
(2) 1Daraus ergibt sich die folgende Verteilung nach Ländern: 2
(+++ § 3: Zur Anwendung vgl. § 27 Abs. 2 Satz 2 +++)