(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
(2) Wählbar ist auch ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und der am Wahltage
(3) Nicht wählbar ist ein Deutscher, der
(4) Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der