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BWFSPrV
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Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen – BWFSPrV
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§ 1 Abschlüsse
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1
An Bundeswehrfachschulen können folgende Abschlüsse erlangt werden:
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1.
Hauptschulabschluss,
2.
mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss,
3.
Fachschulreife
a)
in der Fachrichtung Sozialpädagogik,
b)
in der Fachrichtung Technik,
c)
in der Fachrichtung Wirtschaft,
d)
in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist,
4.
Fachhochschulreife
a)
in der Fachrichtung Sozialpädagogik,
b)
in der Fachrichtung Technik,
c)
in der Fachrichtung Wirtschaft,
d)
in weiteren Fachrichtungen, für die die bundesweite Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist.
Geändert durch Art. 1 V v. 15.7.2020 I 1697
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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