Außenwirtschaftsverordnung – AWV

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)



 Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum


 Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)


 Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
 Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
  aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
  aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
  aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
  aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
  aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
  aus empfangenen Anzahlungen
 Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken
Forderungen
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
  aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
  mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
  mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
  aus empfangenen Anzahlungen
 Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern
Forderungen
  an ausländische Banken
  an ausländische verbundene Nichtbanken
  an ausländische sonstige Nichtbanken
Verbindlichkeiten
  gegenüber ausländischen Banken
  gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken
  gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 11.3.2026 I Nr. 66
V in Kraft gem. § 83 Satz 1 iVm Art. 4 Abs. 1 Satz 1 G v. 6.6.2013 I 1482 mWv 1.9.2013
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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