ZensG 2022
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Zensusgesetz 2022 – ZensG 2022
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
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§ 1 Art, Stichtag, Quellen und Zwecke des Zensus
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§ 2 Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Erhebungen
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Unterabschnitt 1 Bevölkerungszählung
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§ 3 Erhebungseinheiten der Bevölkerungszählung
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§ 4 Gebietsstand und Bevölkerungsfortschreibung
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§ 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
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§ 6 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale
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§ 7 Übermittlungen von Daten durch oberste Bundesbehörden
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§ 8 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
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Unterabschnitt 2 Gebäude- und Wohnungszählung
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§ 9 Erhebungseinheiten der Gebäude- und Wohnungszählung
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§ 10 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Gebäude- und Wohnungszählung
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Unterabschnitt 3 Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
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§ 11 Zwecke und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
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§ 12 Auswahleinheiten der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
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§ 13 Erhebungsmerkmale und Hilfsmerkmale der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
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Unterabschnitt 4 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
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§ 14 Umfang und Zuständigkeiten bei den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
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§ 15 Erhebungsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
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§ 16 Hilfsmerkmale der Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
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§ 17 Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis bei Anschriften mit Sonderbereichen
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§ 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen
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Abschnitt 3 Organisation
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§ 19 Weitere Erhebungsstellen
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§ 20 Erhebungsbeauftragte
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Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
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§ 21 Mehrfachfallprüfung
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§ 22 Wiederholungsbefragungen zur Qualitätsbewertung
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Abschnitt 5 Auskunftspflicht
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§ 23 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
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§ 24 Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung
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§ 25 Auskunftspflichtige für die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
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§ 26 Auskunftspflichtige für die Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
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Abschnitt 6 Datenschutz und Datenverarbeitung
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§ 27 Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
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§ 28 Befugnisse zur Verarbeitung der zentral gespeicherten Daten
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§ 29 Aufgaben des Statistischen Bundesamts bei der Verarbeitung der Daten nach § 28
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§ 30 Verarbeitung der Hilfsmerkmale zur Merkmalsgenerierung
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§ 31 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
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§ 32 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
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§ 33 Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
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§ 34 Bereitstellung der Zensusdaten für die statistischen Ämter der Länder
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Abschnitt 7 Schlussvorschriften
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§ 35 Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
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§ 36 Finanzzuweisung
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§ 36a Verordnungsermächtigung
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§ 37 Inkrafttreten
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Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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