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Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 – ZensG 2022

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(1) 1Erhebungsmerkmale sind:
2

1.
Wohnungsstatus,
2.
Geschlecht,
3.
Staatsangehörigkeiten,
4.
Monat und Jahr der Geburt,
5.
Familienstand,
6.
nichteheliche Lebensgemeinschaften,
7.
für Personen, die nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind: Jahr der Ankunft in Deutschland,
8.
Anzahl der Personen im Haushalt,
9.
Geburtsstaat,
10.
Erwerbsstatus in der Woche des Zensusstichtags,
11.
Hauptstatus in der Woche des Zensusstichtags,
12.
Stellung im Beruf,
13.
ausgeübter Beruf,
14.
Wirtschaftszweig des Betriebs,
15.
Anschrift des Betriebs, nur Postleitzahl und Gemeinde,
16.
höchster allgemeiner Schulabschluss,
17.
höchster beruflicher Bildungsabschluss,
18.
aktueller Schulbesuch.

(2) 1Hilfsmerkmale sind:
2

1.
Familienname und Vornamen,
2.
Anschrift der Wohnung und Lage der Wohnung im Gebäude,
3.
Tag der Geburt ohne Monats- und Jahresangabe,
4.
Kontaktdaten der Auskunftspflichtigen oder einer anderen für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

Geändert durch Art. 2 G v. 3.12.2020 I 2675
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25