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Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten – Offshore-ArbZV

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Abweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26