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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes – MWDVDV

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1Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes.
2Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 20 Monate.

Zuletzt geändert durch Art. 65 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25