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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes – MntZollDVDV

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1Die Laufbahnprüfung besteht aus:

1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
3.
den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.
der Abschlussprüfung.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 19 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Ersetzt V 2030-7-7-1 v. 20.7.2001 I 1682 (LAP-MDZollV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26