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MKS-Verordnung – MKSeuchV 2005

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Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche sowie den Zeitpunkt ihrer mutmaßlichen Einschleppung in den betroffenen Betrieb (Seuchenbetrieb) öffentlich bekannt.

Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2017 I 2666, 3245, 3526;
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26