- 1.
an den Zufahrten und Eingängen des Betriebs Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Maul- und Klauenseuche-Verdacht – Unbefugter Zutritt verboten“ gut sichtbar anzubringen,
- 2.
sämtliche Tiere empfänglicher Arten des Betriebs abzusondern,
- 3.
täglich Aufzeichnungen über - a)
die Besuche betriebsfremder Personen unter Angabe von Namen, Anschrift und Besuchsdatum sowie
- b)
bereits erkrankte, verendete und ansteckungsverdächtige Tiere empfänglicher Arten, getrennt nach Zucht- und Masttieren,
zu machen, - 4.
alle im Betrieb vorhandenen Vorräte an Fleisch, Milch, Häuten, Samen, Eizellen, Embryonen und Futtermitteln sowie die dort vorhandenen Tierkörper, die dort vorhandene Einstreu und den dort vorhandenen Dung ihrer Art nach zu erfassen und hierüber Aufzeichnungen zu machen,
- 5.
verendete oder getötete Tiere empfänglicher Arten so aufzubewahren, dass sie Witterungseinflüssen nicht ausgesetzt sind und Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können,
- 6.
für das Verbringen verendeter oder getöteter Tiere empfänglicher Arten aus dem Betrieb die Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen, die nur zu diagnostischen Zwecken oder zur unschädlichen Beseitigung erteilt werden darf,
- 7.
an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und sie mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und feucht zu halten,
- 8.
sicherzustellen, dass - a)
der jeweilige Stall oder sonstige Standort nur mit Schutzkleidung betreten wird und diese unverzüglich nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts abgelegt, gereinigt und desinfiziert oder, im Falle von Einwegschutzkleidung, unverzüglich nach Gebrauch so beseitigt wird, dass eine Seuchenverbreitung vermieden wird,
- b)
Schuhwerk vor dem Betreten und Verlassen des Betriebs sowie nach Verlassen eines Stalls oder sonstigen Standorts gereinigt und desinfiziert wird,
- c)
Tiere weder in den noch aus dem Betrieb verbracht werden,
- 9.
sicherzustellen, dass - a)
Fleisch, Milch, Samen, Eizellen und Embryonen von Tieren empfänglicher Arten,
- b)
Futtermittel, Einstreu und Dung,
- c)
sonstige Gegenstände und Abfälle, die das Virus der Maul- und Klauenseuche übertragen können, insbesondere wenn sie mit Tieren empfänglicher Arten in Berührung gekommen sind,
nicht aus dem Betrieb verbracht werden.