MKS-Verordnung – MKSeuchV 2005

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(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2694)



Ausstellende Behörde: . . . . . . . . . .
Versandort und -land: . . . . . . . . . .
     
 I.  Anzahl der Tiere: . . . . . . . . . .
  (in Worten)
 II.  Herkunft der Tiere:  
  Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e): . . . . . . . . . .
  . . . . . . . . . .
  Die Tiere werden versandt von . . . . . . . . . .
    (vollständige Angabe des Verladeorts)
  Name und Anschrift des Versenders: . . . . . . . . . .
     
 III.  Bestimmung der Tiere:  
  Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . . . . . .
  Die Tiere werden versandt nach . . . . . . . . . .
    (Bestimmungsland und -ort)
  mit folgendem Transportmittel: . . . . . . . . . .
     
 IV.  Angaben zur Identifizierung der Tiere:  
Amtliche
Kennzeichnung
Geschlecht Rasse Alter
(Monate)
 





     


 V.  Bescheinigung:  
  Der unterzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere sowie alle Tiere empfänglicher Arten des Versandbetriebs im Sinne des § 18 Absatz 2 Nummer 3 klinisch nach Anhang III Nummer 1 der Richtlinie 2003/85/EG und serologisch nach Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2003/85/EG mit negativem Ergebnis auf Maul- und Klauenseuche untersucht worden sind.
     


Ausgefertigt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
  (Ort)   (Datum)
  (Dienstsiegel)1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    (Unterschrift des beamteten Tierarztes)
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
    (Name in Großbuchstaben,
Amtsbezeichnung des Unterzeichners)
1 Unterschrift und Siegel müssen sich farblich von der Druckfarbe der Bescheinigung unterscheiden.
Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2017 I 2666, 3245, 3526;
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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