(1) Im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
(2) 1Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und die Durchführung mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren.
2Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
(3) 1Die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe, für die Dokumentation und das situative Fachgespräch beträgt insgesamt 20 Stunden.
2Innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch höchstens 15 Minuten.