1Im Verwaltungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, die bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben einschlägig sind, vertraut gemacht. 2Einzelheiten regelt der Lehrplan.
Zuletzt geändert durch Art. 59 G v. 20.8.2021 I 3932