LAP-mftDBwV
print
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr – LAP-mftDBwV
arrow_left
arrow_right
§ 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
anchor
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
Zuletzt geändert durch Art. 59 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung