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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes – LAP-hDBiblV

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1Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richten sich nach den bisherigen Vorschriften.
2Dies gilt für Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte entsprechend.

Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25