Für die Referendarinnen und Referendare sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan, die Leistungsnachweise, Lehrgangsklausuren und Bewertungen aufzunehmen sind.
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 V v. 11.3.2026 I Nr. 67