|
|
Zeitrahmen 1
|
1. Ausbildungsjahr
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
|
- a)
technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
|
- a)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
- b)
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
- g)
im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
- h)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
- i)
unterschiedliche Lerntechniken anwenden
- j)
Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
- k)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
|
| 8
|
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)
|
- a)
Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
- b)
Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
|
4 bis 6
|
| 9
|
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)
|
- a)
Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
- b)
Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
- c)
Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
- d)
Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
|
| 15
|
Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)
|
- a)
Werkstoffe und Werkstoffkombinationen nach ihrem Verwendungszweck auswählen und einsetzen
|
|
|
Zeitrahmen 2
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
|
- a)
technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- c)
Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen
- g)
Konflikte im Team lösen
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
|
- b)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
- m)
Aufgaben im Team planen und durchführen
|
|
| 9
|
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)
|
- e)
Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen
|
4 bis 6
|
| 12
|
Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)
|
- a)
Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
- b)
Transportgut absetzen, lagern und sichern
|
|
| 14
|
Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
|
- e)
Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren
- g)
Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen
|
|
| 15
|
Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)
|
- a)
Werkstoffe und Werkstoffkombinationen nach ihrem Verwendungszweck auswählen und einsetzen
- i)
Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen
|
|
|
|
Zeitrahmen 3
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
|
- e)
Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
|
- b)
Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
- c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
|
|
| 10
|
Warten von Betriebsmitteln (§ 7 Absatz 1 Nummer 10)
|
- a)
Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
- b)
mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen oder die Instandsetzung veranlassen
- c)
Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen
|
1 bis 3
|
| 14
|
Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
|
- e)
Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren
|
|
|
|
Zeitrahmen 4
|
2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
|
- f)
Besprechungen organisieren und moderieren, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren
|
|
| 9
|
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)
|
- a)
Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
- b)
Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
- c)
Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
|
|
| 14
|
Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
|
- a)
Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne lesen und berücksichtigen
- b)
isometrische Skizzen von Rohrformstücken anfertigen
- c)
Rohrleitungsverläufe aufnehmen und isometrisch skizzieren
- g)
Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen
|
2 bis 4
|
| 15
|
Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)
|
- b)
Rohre, Bleche und Profile thermisch und mechanisch trennen
- c)
Rohre, Bleche und Profile kalt und warm umformen
- f)
Rohr-, Flansch- und Schraubverbindungen herstellen
- h)
Schutz von Anlagenteilen gegen äußere Einflüsse und Dämmmaßnahmen sicherstellen
- i)
Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen
|
|
| 17
|
Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
|
- c)
Sichtprüfverfahren, insbesondere Farbeindring- oder Magnetpulverprüfung an Schweißnähten, durchführen
- d)
Behälter, Rohrsysteme oder Anlagenteile durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen
|
|
|
|
Zeitrahmen 5
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
|
- b)
Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
|
2 bis 4
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
|
- a)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
- l)
Aufgaben im Team planen und durchführen
|
| 9
|
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 9)
|
- d)
Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
- e)
Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen zu Baugruppen fügen
|
| 12
|
Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 7 Absatz 1 Nummer 12)
|
- a)
Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
- b)
Transportgut absetzen, lagern und sichern
|
| 14
|
Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
|
- a)
Zeichnungen, insbesondere Rohrleitungspläne, isometrische Darstellungen, Abwicklungen, Fundament- und Lagepläne sowie Aufstellungspläne lesen und berücksichtigen
- d)
technische Sachverhalte im Hinblick auf die Auftragsabwicklung berufsübergreifend abstimmen
- g)
Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen
- h)
Sicherungsmaßnahmen auf Baustellen oder Montageplätzen durchführen
|
| 15
|
Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)
|
- d)
Armaturen auswählen und einbauen
- e)
Schablonen und Abwicklungen konstruieren, anreißen und herstellen
- h)
Schutz von Anlagenteilen gegen äußere Einflüsse und Dämmmaßnahmen sicherstellen
- i)
Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen
- l)
Bauteile und Baugruppen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen fügen
- p)
Anlagenteile montieren und demontieren
|
| 17
|
Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
|
- d)
Behälter, Rohrsysteme oder Anlagenteile durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen
|
|
|
Zeitrahmen 6
|
2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr, 3. und 4. Ausbildungsjahr
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
|
- b)
Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
- e)
Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden
|
2 bis 4
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
|
- j)
Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
|
| 8
|
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)
|
- b)
Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
|
| 11
|
Steuerungstechnik (§ 7 Absatz 1 Nummer 11)
|
- a)
steuerungstechnische Unterlagen auswerten
|
| 16
|
Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)
|
- a)
Anlagen oder Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzen
- b)
Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführen
- c)
Bauteile auf Verschleiß und Beschädigung sichtprüfen
- d)
Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmen
- e)
Anlagen oder Anlagenteile warten
- g)
Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
|
| 17
|
Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
|
- a)
Bauteile und Einrichtungen unter Beachtung technischer Unterlagen und technischer Rahmenbedingungen prüfen oder in Betrieb nehmen
- b)
Regelungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen
- e)
Prüfprotokolle erstellen
|
|
|
Zeitrahmen 7
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
|
- c)
Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert auch mit digitalen Kommunikationsmitteln führen und dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen
- d)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
|
- f)
Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
- g)
im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
- h)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
- i)
verschiedene Lerntechniken anwenden
- k)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
|
|
| 13
|
Kundenorientierung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)
|
- a)
auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten
- b)
Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen
|
|
| 15
|
Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)
|
- d)
Armaturen auswählen und einbauen
- e)
Schablonen und Abwicklungen konstruieren, anreißen und herstellen
- i)
Bauteile heften und durch Kehlnähte und I-Nähte schweißen
- j)
Rohrformstücke oder Anlagen- und Behälterteile unter Beachtung schweißtechnischer Rahmenbedingungen heften und schweißen
- l)
Bauteile und Baugruppen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen fügen
|
3 bis 4
|
| 16
|
Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)
|
- a)
Anlagen oder Anlagenteile inspizieren, Fehler, Beschädigungen und Störungen feststellen und eingrenzen
- b)
Vorbereitungsmaßnahmen zur Instandhaltung von Anlagenteilen unter Berücksichtigung verfahrens- und sicherheitstechnischer Vorschriften durchführen
- d)
Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmen
- f)
Anlagen- oder Anlagenteile instand setzen
- g)
Inspektionsbefunde und Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
|
|
| 17
|
Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
|
- e)
Prüfprotokolle erstellen
|
|
|
|
Zeitrahmen 8
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 7 Absatz 1 Nummer 6)
|
- b)
Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 7 Absatz 1 Nummer 7)
|
- d)
Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
- e)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
- j)
Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
- k)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
|
|
| 8
|
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 7 Absatz 1 Nummer 8)
|
- a)
Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
|
|
| 13
|
Kundenorientierung (§ 7 Absatz 1 Nummer 13)
|
- b)
auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten
- c)
Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen
|
|
| 14
|
Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
|
- f)
Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstellen
- g)
Schweiß- und Montagepläne lesen und umsetzen
|
4 bis 6
|
| 15
|
Herstellen und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 7 Absatz 1 Nummer 15)
|
- g)
lösbare und unlösbare Rohrverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur herstellen
- j)
Rohrformstücke oder Anlagen- und Behälterteile unter Beachtung schweißtechnischer Rahmenbedingungen heften und schweißen
- k)
Rohrsysteme oder Behälter nach Unterlagen herstellen
- m)
Schweißnähte thermisch vor- und nachbehandeln
- n)
Rohre, Bleche, Profile warmrichten
- o)
werkstoff- und bauteilbezogene Wärmebehandlung ausführen
|
|
| 17
|
Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
|
- d)
Behälter, Rohrsysteme oder Anlagen durch Druckprobe auf Dichtheit prüfen
- e)
Prüfprotokolle erstellen
|
|
|
|
Zeitrahmen 9
|
| 11
|
Steuerungstechnik (§ 7 Absatz 1 Nummer 11)
|
- b)
Steuerungstechnik anwenden
|
1 bis 2
|
| 14
|
Bearbeiten von Aufträgen (§ 7 Absatz 1 Nummer 14)
|
- f)
Arbeitsablauf unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Prozessschritte festlegen und sicherstellen
|
| 16
|
Instandhaltung; Feststellen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern und Störungen (§ 7 Absatz 1 Nummer 16)
|
- d)
Anlagenteile oder Versorgungseinrichtungen unter Beachtung sicherheits- und verfahrenstechnischer Vorschriften außer Betrieb nehmen
|
| 17
|
Bauteile und Einrichtungen prüfen (§ 7 Absatz 1 Nummer 17)
|
- a)
Bauteile oder Einrichtungen unter Beachtung technischer Unterlagen und technische Rahmenbedingungen prüfen oder in Betrieb nehmen
- b)
Regelungs- und Steuerungseinrichtungen sowie Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen
|
|
|
Zeitrahmen 10
|
| 18
|
Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungs- systeme im Einsatzgebiet (§ 7 Absatz 1 Nummer 18)
|
- a)
Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen
- b)
Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten
- c)
Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
- d)
Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen
- e)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen
- f)
betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- g)
Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren
- h)
Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren
- i)
technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen
- j)
Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
- k)
Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen
- l)
Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
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10 bis 12
|