| LPH 1 Grundlagenermittlung
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- a)
Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
- b)
Ortsbesichtigung
- c)
Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
- d)
Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- e)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
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- –
Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
- –
Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
- –
Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
- –
Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
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| LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
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- a)
Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
- b)
Abstimmen der Zielvorstellungen
- c)
Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem
- d)
Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel
- –
der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
- –
der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
- –
der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
- –
Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
- –
Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- e)
Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
- f)
Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
- g)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
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- –
Umweltfolgenabschätzung
- –
Bestandsaufnahme, Vermessung
- –
Fotodokumentationen
- –
Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
- –
Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
- –
Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
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| LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
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- a)
Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
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- –
Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
- –
Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
- –
Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
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- b)
Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
- c)
Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
- –
zur Bepflanzung,
- –
zu Materialien und Ausstattungen,
- –
zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
- –
zum terminlichen Ablauf
- d)
Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
- e)
Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
- f)
Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
- g)
Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
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- –
Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
- –
Mieter- oder Nutzerbefragungen
- –
Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
- –
Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
- –
Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
- –
Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
- –
Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
- –
Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
- –
Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
- –
Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
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| LPH 4 Genehmigungsplanung
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- a)
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- b)
Einreichen der Vorlagen
- c)
Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
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- –
Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
- –
Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
- –
Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
- –
Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
- –
Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
- –
Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
- –
Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
- –
Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
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| LPH 5 Ausführungsplanung
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- a)
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
- b)
Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
- c)
Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- d)
Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
- –
zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
- –
zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
- –
zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
- –
zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
- e)
Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
- f)
Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
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- –
Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
- –
Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
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| LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
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- a)
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
- b)
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
- c)
Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
- d)
Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
- e)
Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
- f)
Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
- g)
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
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- –
Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
- –
Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
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| LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
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- a)
Einholen von Angeboten
- b)
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
- c)
Führen von Bietergesprächen
- d)
Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
- e)
Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
- f)
Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
- g)
Mitwirken bei der Auftragserteilung
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| LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
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- a)
Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- b)
Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
- c)
Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- d)
Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
- e)
Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
- f)
Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
- g)
Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
- h)
Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
- i)
Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
- j)
Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
- k)
Übergabe des Objekts
- l)
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
- m)
Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- n)
Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
- o)
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
- p)
Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
- q)
Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
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- –
Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
- –
fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
- –
Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
- –
Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
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| LPH 9 Objektbetreuung
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- a)
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
- b)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
- c)
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
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- –
Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
- –
Überwachen von Wartungsleistungen
- –
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
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