print

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes – GWDAPrV

arrow_left arrow_right

Für die Studierenden werden beim Deutschen Wetterdienst Ausbildungsakten geführt, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise, Aufsichtsarbeiten und Beurteilungen aufzunehmen sind.

Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25