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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes – GWDAPrV

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1Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
2Sie besteht aus der Zwischenprüfung, den Leistungsnachweisen im Hauptstudium, den Leistungen in den Praktika, einer Diplomarbeit sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Diplomprüfung.
3Sie dient dazu, die Eignung und Befähigung der Studierenden für die Laufbahn des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes des Bundes festzustellen.

Zuletzt geändert durch Art. 16 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25