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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei – GBPolVDVDV

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1Das Studium vermittelt in enger Verbindung von Wissenschaft und Praxis die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei erforderlich sind.
2Dies schließt die Vermittlung von Führungsbefähigung ein.

3Die Studierenden werden befähigt, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln, um den ständig wachsenden Herausforderungen des Polizeivollzugsdienstes gerecht zu werden.

4Das Studium soll die Studierenden zu verantwortlichem polizeilichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen.

5Hierzu gehört auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Raum.

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 15.12.2022 I 2862
Ersetzt V 2030-6-29 v. 9.4.2013 I 963 (GBPolVDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26