Eisenbahn-Sicherheitsverordnung – ESiV

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Die einheitliche Sicherheitsbescheinigung (Sicherheitsbescheinigung) ist für nach Art, Umfang und räumliche Ausdehnung festgelegte Eisenbahnverkehrsdienste für die betreffenden Schienennetze oder Schienenwege öffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu erteilen, wenn das Eisenbahnverkehrsunternehmen den Nachweis erbringt, dass es

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die Anforderungen erfüllt, die in den Sicherheitsvorschriften niedergelegt sind.

Ersetzt V 930-9-12 v. 5.7.2007 I 1305, 1318 (ESiV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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