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Eisenbahn-Prüfsachverständigen-Prüfungsverordnung – EPSPV

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Wer Vorgesetzter eines Prüflings ist oder in demselben Unternehmen wie der Prüfling tätig ist, darf nicht Mitglied der Prüfungskommission sein.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26