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Verordnung über die Prüfung zum Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich – EPSPV

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Wer Vorgesetzter eines Prüflings ist oder in demselben Unternehmen wie der Prüfling tätig ist, darf nicht Mitglied der Prüfungskommission sein.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25