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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ – DHMG

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1Die Mitglieder des Kuratoriums und des wissenschaftlichen Beirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
2Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.

Zuletzt geändert durch Art. 158 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25