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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ – DHMG

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Die Stiftung legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.

Zuletzt geändert durch Art. 158 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25