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Satzung DG BANK AG – DGBankSa

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1.
Die Aktiengesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2.
Die Prokuristen werden vom Vorstand bestellt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25