DGBankSa
print
Satzung DG BANK AG – DGBankSa
arrow_left
arrow_right
§ 7
anchor
1.
1
Die Aktiengesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
2.
2
Die Prokuristen werden vom Vorstand bestellt.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung