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Satzung DG BANK AG – DGBankSa

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1.
1Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt DM 2.533.920.000,- und ist eingeteilt in 506.784 Stück auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von 5.000,- DM.
2.

2Der Vorstand ist durch Hauptversammlungsbeschluß vom 2. Dezember 1997 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Dezember 1998 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Geldeinlage um bis zu insgesamt 300 Mio.

3DM zu pari zu erhöhen (genehmigtes Kapital I).

4Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.

5Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und insoweit das Bezugsrecht auch auszuschließen.

6Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die sonstigen Bedingungen der Kapitalerhöhung festzulegen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26