DGBankSa
print
Satzung DG BANK AG – DGBankSa
arrow_left
arrow_right
§ 28
anchor
1.
1
Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluß ergebenden Bilanzgewinns.
2.
2
Junge Aktien aus Kapitalerhöhungen können mit Vorzügen bei der Gewinnverwendung versehen werden.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung