Satzung DG BANK AG – DGBankSa

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1.
1Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.
2.
2Für den Aufsichtsrat gelten im übrigen die Befugnisse nach dem Mitbestimmungsgesetz.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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