DGBankSa
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Satzung DG BANK AG – DGBankSa
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§ 10
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1.
1
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.
2.
2
Für den Aufsichtsrat gelten im übrigen die Befugnisse nach dem Mitbestimmungsgesetz.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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