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DGBankSa
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Satzung DG BANK AG – DGBankSa
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§ 10
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1.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.
2.
Für den Aufsichtsrat gelten im übrigen die Befugnisse nach dem Mitbestimmungsgesetz.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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