print

Satzung DG BANK AG – DGBankSa

arrow_left arrow_right

1Die Verhandlungen in der Hauptversammlung sind durch eine notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden.
2Die Niederschrift ist von dem Notar und dem Vorsitzenden der Hauptversammlung zu unterschreiben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25