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Satzung DG BANK AG – DGBankSa

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1.
1Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates.
2Im Falle seiner Verhinderung bestimmt er ein anderes Aufsichtsratsmitglied, das diese Aufgabe wahrnimmt.

3Ist der Vorsitzende verhindert und hat er niemanden zu seinem Vertreter bestimmt, eröffnet der an Jahren älteste Teilnehmer die Hauptversammlung und läßt einen Leiter der Versammlung durch diese wählen.
2.

4Der Vorsitzende leitet die Verhandlung und bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung erledigt werden, sowie die Art und Form der Abstimmung.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26