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Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – BwHFV

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Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören

1.
ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
2.
Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen und medikamentöser Prophylaxe und medikamentöser Prophylaxe anlässlich privater Auslandsreisen, und
3.
sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.

Zuletzt geändert durch Art. 76 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25