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Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung – BwHFV

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Die Gewährung der Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung dient der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten.

Zuletzt geändert durch Art. 76 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26