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Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr – BwHFV

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Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieser Verordnung erlässt das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von ihm bestimmte Stelle.

Zuletzt geändert durch Art. 76 G v. 20.8.2021 I 3932
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25