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Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte – ALG

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Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.

Zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 8 G v. 22.12.2025 I Nr. 369
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26