Erster Teil Wahl des
Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
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Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung
von Vorschlagslisten
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Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren
Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
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Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer
Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
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Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
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Vierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
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Zweiter Teil Wahl des Betriebsrats im vereinfachten
Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
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Erster Abschnitt Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a
Abs. 1 des Gesetzes)
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Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands
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Zweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats
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Zweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen
Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
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Dritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
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Dritter Teil Wahl der Jugend- und
Auszubildendenvertretung
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Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
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