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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten – TAppV

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1Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen.
2Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25