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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten – TAppV

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1In dem Prüfungsfach Parasitologie haben die Studierenden ein parasitologisches Präparat anzufertigen, zu untersuchen, zu erläutern und ihre Kenntnisse über die Biologie der tierischen Parasiten und die Feststellung, Verlauf, Bekämpfung und Verhütung parasitärer Erkrankungen sowie über die Bedeutung tierischer Parasiten für die Gesundheit des Menschen nachzuweisen.
2Dabei sind Fragen der Immunologie, der Epidemiologie und der Tierseuchenlehre zu berücksichtigen.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26