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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten – TAppV

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1In dem Prüfungsfach Virologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse über die veterinärmedizinisch wichtigen Virusarten, über Ätiologie, Verlauf, Diagnose, Verhütung und Bekämpfung der durch sie hervorgerufenen Erkrankungen bei Tieren sowie ihre Bedeutung für die Gesundheit des Menschen nachzuweisen.
2Dabei sind Fragen der Immunologie, der Epidemiologie und der Tierseuchenlehre zu berücksichtigen.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25