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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten – TAppV

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In dem Prüfungsfach Histologie und Embryologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse in der Zellen-, Gewebe- und Organlehre am mikroskopisch-anatomischen Präparat sowie in der allgemeinen und speziellen Entwicklungslehre nachzuweisen.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25