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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten – TAppV

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1Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer

1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Biochemie und
5.
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.

2Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26