TAppV
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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten – TAppV
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§ 22 Prüfungsfächer
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1
Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Biochemie und
5.
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.
2
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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