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TAppV
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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten – TAppV
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§ 22 Prüfungsfächer
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Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Biochemie und
5.
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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