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TAppV
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Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten – TAppV
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§ 19 Prüfungsfächer
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Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes,
2.
Chemie,
3.
Zoologie und
4.
Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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