Strahlenschutzverordnung – StrlSchV

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2131 - 2133)


1 Inhaber der Genehmigung (Besitzer)
  Hersteller, Nutzer
oder
Lieferant
Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen nach § 9 AtG oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG oder nach den §§ 6, 7 und 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 10a Absatz 2 AtG)
Inhaber einer Genehmigung nach § 3 AtG oder nach § 12
  Name Name der Firma oder der Institution
  Anschrift vollständige Postadresse
  Ansprechpartner Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  Land  
2 Angaben zur Genehmigung
  Nummer  
  Datum der Erteilung  
  Ablaufdatum  
  Genehmigungsbehörde/
zuständige Aufsichtsbehörde
 
3 Angaben zur HRQ
  HRQ-Identifzierungsnummer Identifizierungsnummer der hochradioaktiven Strahlenquelle nach § 92 Absatz 1
  Verwendung Angabe über die Verwendung der hochradioaktiven Strahlenquelle, z. B. Blutbestrahlung oder industrielle Radiographie
  Gerätenummer des Herstellers  
4 Angaben zum Hersteller/Lieferant
    Ist der Hersteller der hochradioaktiven Strahlenquelle außerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft niedergelassen, so ist zusätzlich der Name und die Anschrift des Verbringers oder des Lieferanten anzugeben.
  Name Name der Firma oder der Institution
  Anschrift vollständige Postadresse
  Land  
5 HRQ-Merkmale
  Radionuklid  
  Zeitpunkt der
Herstellung oder des ersten Inverkehrbringens
 
  Aktivität zum Zeitpunkt der Herstellung oder
anderes Referenzdatum für die Aktivität
 

ggf. Aktivität zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens der hochradioaktiven Strahlenquelle oder bzgl. eines anderen Referenzdatums, falls Aktivität zum Zeitpunkt der Herstellung nicht bekannt
  Quellentyp  
  Kapseltyp  
  chemikalische/
physikalische
Eigenschaften
 
  ISO-Einstufung  
  ANSI-Einstufung  
  Bescheinigung über besondere Form Angaben über das Datum der Erteilung einer „special Form“-Zulassung und ggf. über deren Verlängerungen
  IAEA-Quellenkategorie Cat 1, 2 oder 3
  Neutronenquelle ja/nein
  Neutronenquellentarget  
  Neutronenfluss  
6 Art der Nutzung
  ortsfeste Nutzung,
Lagerung oder
mobile Nutzung
 

Angabe, sofern es sich um einen ortsveränderlichen Umgang handelt und die hochradioaktive Strahlenquelle nicht länger als vier Wochen an einem anderen Ort verbleibt
7 Standort der HRQ (Nutzung, Lagerung oder ständiger Lagerort bei mobiler Nutzung)
    falls abweichend von 1
  Name Name der Firma oder der Institution
  Anschrift vollständige Postadresse
  Land  
  zuständige
Aufsichtsbehörde
 
  ggf. Genehmigungsnummer  
8 Eingang der HRQ
  Eingangsdatum Datum des Erlangens der Sachherrschaft
  erhalten von:
Hersteller, anderer Nutzer oder Lieferant
 
  Name Name der Firma oder der Institution
  Anschrift vollständige Postadresse
  Ansprechpartner Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  Land  
9 Weitergabe der HRQ
  Datum der Weitergabe Datum der Aufgabe der Sachherrschaft
  Weitergabe an:
Hersteller, anderer Nutzer, Lieferant oder
Entsorgungseinrichtung
 


Landessammelstelle oder Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach § 9a Absatz 3 Satz 1 AtG
  Name Name der Firma oder der Institution
  Anschrift vollständige Postadresse
  Ansprechpartner Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  Land  
  Genehmigungsnummer  
  Datum der Erteilung
der Genehmigung
 
  Ablaufdatum der Genehmigung  
10 Prüfung der HRQ
  jeweils Art und Datum
der Kontrolle auf
Unversehrtheit und Dichtheit
Datum der Prüfung auf Unversehrtheit und Dichtheit nach § 89 Absatz 2
11 Sonstige Angaben
  Verlust einer HRQ:
Datum
  Widerrechtliche Entwendung einer HRQ – (z. B. Diebstahl):
Datum
  Wiederauffinden einer HRQ:
Datum
Ort
  Fund einer HRQ:
Datum
Ort
12 Weitere Bemerkungen
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 23.10.2024 I Nr. 324
Ersetzt V 751-1-8 v. 20.7.2001 I 1714; 2002 I 1459 (StrlSchV 2001)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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