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Seefischereigesetz – SeeFischG

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(1) 1Seefischerei übt aus, wer auf See erwerbsmäßig Fische fängt, zu fangen versucht, an Bord nimmt, aus Meeresaquakultur oder in anderer Weise gewinnt.
2Die landseitige Grenze der Seefischerei verläuft wie die Grenze der Seefahrt nach § 1 der Flaggenrechtsverordnung.

(1a) Freizeitfischerei übt aus, wer nicht erwerbsmäßig im Rahmen der Freizeitgestaltung Fische fängt.

(2) Fische im Sinne dieses Gesetzes sind alle fischereilich nutzbaren Meereslebewesen mit Ausnahme der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten.

(2a) Meerestiere sind Meeressäuger, Seevögel, Meeresschildkröten und andere nicht fischereilich nutzbare Meereslebewesen.

(3) Kontrollbeamter im Sinne dieses Gesetzes ist jeder in der Überwachung der Seefischerei auf See oder an Land eingesetzte Bedienstete des Bundes oder eines Landes.

(4) IUU-Fischereifahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Fischereifahrzeuge, die in der Verordnung (EU) Nr. 468/2010 der Kommission vom 28. Mai 2010 über die EU-Liste der Schiffe, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei betreiben (ABl. L 131 vom 29.5.2010, S. 22), in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind.

(6) Ein Fangverbot im Sinne dieses Gesetzes ist ein durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) oder eine Stelle der Europäischen Union verhängtes oder durch internationale Übereinkunft vereinbartes und im Bundesanzeiger oder elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichtes, allgemeines Verbot der Seefischerei auf einen bestimmten Fischbestand in einem bestimmten geografischen Gebiet in einem bestimmten Zeitraum.

(7) Ein Moratorium im Sinne dieses Gesetzes ist ein ohne zeitliche Begrenzung festgelegtes Fangverbot.

Neugefasst durch Bek. v. 6.7.1998 I 1791;
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 31 G v. 20.12.2022 I 2752
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26